Die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben ist ein komplexes Thema, das viele Steuerpflichtige vor Herausforderungen stellt. Dabei können Sie durch das Geltendmachen aller zulässigen Ausgaben Ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Dieser umfassende Guide zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf.
Werbungskosten: Berufliche Ausgaben absetzen
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für die Sie das Pendlerpauschale oder den Pendlereuro geltend machen können. Die Höhe hängt von der Entfernung und der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab. Auch Dienstreisen können abgesetzt werden, inklusive Kilometergeld für die Nutzung des privaten PKW.
Homeoffice-Kosten
Seit der Pandemie hat das Homeoffice stark an Bedeutung gewonnen. Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Diese beträgt drei Euro pro Tag, an dem ausschließlich von zu Hause gearbeitet wird, maximal jedoch 300 Euro pro Jahr. Zusätzlich können Sie anteilige Kosten für Internet, Strom und gegebenenfalls die Miete absetzen, wenn Sie ein eigenes Arbeitszimmer haben.
Arbeitsmittel und Fachliteratur
Alle Gegenstände, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören Computer, Drucker, Büromöbel, Werkzeuge und Fachliteratur. Bei Anschaffungskosten über 800 Euro müssen die Gegenstände über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Kleinere Anschaffungen können sofort geltend gemacht werden.
Fort- und Weiterbildungskosten
Kosten für berufliche Fortbildungen sind in vollem Umfang absetzbar. Dies umfasst Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand. Auch Umschulungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass die Fortbildung in Zusammenhang mit Ihrer aktuellen oder einer künftigen beruflichen Tätigkeit steht.
Sonderausgaben: Lebensführungskosten absetzen
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Dazu gehören Versicherungsbeiträge wie Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Auch Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sind absetzbar. Spenden an begünstigte Organisationen können bis zu zehn Prozent des Vorjahreseinkommens abgesetzt werden.
Kirchenbeiträge und Gewerkschaftsbeiträge
Kirchenbeiträge können in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Gewerkschaftsbeiträge und Beiträge zu freiwilligen Berufsvereinigungen. Diese Ausgaben mindern direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die außergewöhnlich, zwangsläufig und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Dazu zählen Krankheitskosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, Kosten für Hilfsmittel, Therapien und Medikamente. Auch Kosten für die Pflege von Angehörigen, Begräbniskosten und Kosten einer Behinderung fallen darunter. Bei den meisten außergewöhnlichen Belastungen wird ein Selbstbehalt abgezogen, der vom Einkommen abhängt.
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr abgesetzt werden. Dazu gehören Kosten für Kindergarten, Tagesmutter, Hort und Nachmittagsbetreuung. Wichtig ist, dass Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren, da diese dem Finanzamt vorgelegt werden müssen.
Steuerberatungskosten
Die Kosten für einen Steuerberater oder die Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung sind als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt sowohl für die laufende Beratung als auch für die Vertretung bei Prüfungen oder Berufungsverfahren. Auch Software zur Steuererklärung kann abgesetzt werden.
Doppelte Haushaltsführung
Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort unterhalten müssen, können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen. Dies umfasst Miete, Betriebskosten und Einrichtungsgegenstände sowie Familienheimfahrten. Die doppelte Haushaltsführung muss beruflich veranlasst und notwendig sein.
Tipps zur Dokumentation
Entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit ist die ordnungsgemäße Dokumentation. Bewahren Sie alle Belege, Rechnungen und Nachweise mindestens sieben Jahre auf. Erstellen Sie eine übersichtliche Ablage, am besten digital und als Kopie. Bei größeren Ausgaben ist es ratsam, vorab eine Bestätigung vom Finanzamt einzuholen, ob die Kosten absetzbar sind.
Fazit
Die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit sind vielfältig. Viele Steuerpflichtige verschenken Geld, weil sie nicht alle Möglichkeiten nutzen. Eine sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls professionelle Beratung können sich finanziell lohnen. Das Team von Your Money hilft Ihnen gerne dabei, alle absetzbaren Ausgaben zu identifizieren und optimal geltend zu machen.