Österreich verfügt über ein umfassendes Sozialversicherungssystem, das Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Lebenslagen Unterstützung bietet. Viele Menschen wissen jedoch nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Dieser Guide gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die wichtigsten Sozialleistungen und erklärt, wie Sie diese beantragen können.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine der bekanntesten Sozialleistungen in Österreich. Sie wird für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw. unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe staffelt sich nach dem Alter des Kindes und erhöht sich für jedes weitere Kind. Zusätzlich gibt es Zuschläge für Kinder mit erheblicher Behinderung.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld unterstützt Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es gibt verschiedene Varianten des Kinderbetreuungsgeldes, die sich in Höhe und Bezugsdauer unterscheiden. Eltern können zwischen dem Kinderbetreuungsgeld-Konto und den pauschalen Varianten wählen. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, idealerweise bereits während der Schwangerschaft.
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe soll einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten entlasten. Die Höhe und die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland, da die Wohnbeihilfe Ländersache ist. Generell richtet sich die Höhe nach dem Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miethöhe. Auch Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnbeihilfe beantragen.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung in erheblichem Ausmaß der Pflege bedürfen. Es gibt sieben Pflegegeldstufen, die sich nach dem Pflegebedarf richten. Das Pflegegeld ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und soll die pflegebedingten Mehraufwendungen abdecken.
Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld steht Personen zu, die ihre Beschäftigung unverschuldet verloren haben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des Nettoeinkommens, bei Anspruch auf Familienzuschlag erhöht sich dieser Prozentsatz. Die Bezugsdauer hängt von der vorherigen Beschäftigungsdauer und dem Alter ab.
Notstandshilfe und Mindestsicherung
Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes können bedürftige Personen Notstandshilfe beantragen. Diese ist einkommens- und vermögensabhängig. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung hingegen sichert das Existenzminimum für alle in Österreich lebenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Rehabilitationsgeld und Umschulungsgeld
Das Rehabilitationsgeld erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend arbeitsunfähig sind, aber durch Rehabilitation wieder arbeitsfähig werden können. Das Umschulungsgeld wird während einer beruflichen Rehabilitation gewährt, wenn eine Rückkehr in den bisherigen Beruf nicht mehr möglich ist.
Ausgleichszulage für Pensionisten
Die Ausgleichszulage sichert Pensionisten ein Mindesteinkommen. Wenn die Pension unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, wird die Differenz als Ausgleichszulage ausbezahlt. Der Richtsatz variiert je nachdem, ob es sich um einen Alleinstehenden oder ein Ehepaar handelt.
Beihilfen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung stehen verschiedene Beihilfen und Förderungen zu. Dazu gehören erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld, Mobilitätszuschüsse, Förderungen für behindertengerechte Adaptierungen und Unterstützung am Arbeitsplatz. Die Sozialministeriumservice bietet umfassende Beratung zu diesen Leistungen.
Bildungsförderungen
Für Personen in Aus- und Weiterbildung gibt es verschiedene Förderungen wie Studienbeihilfe, Schülerbeihilfe, Selbsterhalterstipendium und das Bildungskarenz-Geld. Diese Förderungen sollen sicherstellen, dass Bildung für alle zugänglich ist, unabhängig von der finanziellen Situation.
Wie Sie Ihre Sozialleistungen beantragen
Der Antrag auf Sozialleistungen erfolgt bei verschiedenen Stellen, je nach Art der Leistung. Familienbeihilfe wird beim Finanzamt beantragt, Kinderbetreuungsgeld bei der Krankenkasse, Wohnbeihilfe bei der zuständigen Landesstelle. Wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen und Fristen beachten.
Viele Menschen verschenken Geld, weil sie nicht wissen, welche Leistungen ihnen zustehen. Eine professionelle Beratung kann helfen, alle verfügbaren Unterstützungen zu identifizieren und die Anträge korrekt zu stellen. Das Team von Your Money steht Ihnen dabei gerne zur Seite.